Hier finden Sie Anträge und Anfragen, an denen ich federführend oder zumindest aktiv beteiligt war.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Teltow ist mittlerweile 19 Jahre alt und hat seit ihrem Inkrafttreten keine Änderungen erlebt. Aus einer Anfrage der Fraktion GRÜNE/LINKE vom 28.09.2020 (AF-173/2020) geht hervor, dass die Stadtverwaltung eine zeitnahe Änderung der Satzung anvisiert. Im Zusammenhang mit Plänen des Berliner Senates, Rentner:innen und Sozialhilfeempfänger:innen von der Hundesteuer zu befreien, stellen sich uns folgende Fragen, um deren Beantwortung wir hiermit bitten:
Fragen:
1. Wie viele Hundehalter:innen haben in den vergangenen 5 Jahren in der Stadt Teltow einen Hund angemeldet? Bitte für jedes Jahr gesondert aufzeigen.
2. §5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung spricht von „Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und diesen einkommensmäßig gleichgestellten Personen“. Wie wird die Gruppe der „einkommensmäßig gleichgestellten Personen“ definiert? Welche Personengruppen lassen sich typischerweise unter dieser Definition subsumieren?
3. Die aktuelle Hundesteuersatzung bezieht sich im §5 Abs. II (Steuerermäßigungen) auf das Bundessozialhilfegesetz. Dieses ist bereits 2005 außer Kraft getreten. Können die dort benannten Personengruppen dennoch eine gleichwertige Steuerermäßigung beantragen?
4. Falls ja, wie viele Hundehalter:innen haben eine Steuerermäßigung nach §5 Abs. 2 in den vergangenen 5 Jahren beantragt? Bitte vermerken, wie viele Anträge positiv und negativ bewertet wurden und wie hoch die jährlich ausbleibende Summe an Erträgen der Hundesteuer ausfiel.
5. Die Stadtverwaltung plant laut Anfragenbeantwortung (AF-173/2020) eine Überarbeitung der Hundesteuersatzung. Welche Bereiche sollen hierbei aktualisiert werden?
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