Hier finden Sie Anträge und Anfragen, an denen ich federführend oder zumindest aktiv beteiligt war.
Begründung/Inhalt:
Barrierefreiheit laut § 4 Behindertengleichstellungsgesetz wird wie folgt definiert:
“Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”
Der vorliegende Antrag beruht auf der Initiative des Senior*innenbeirats. Die im Antrag aufgelisteten Punkte wurden als relevant identifiziert, um den Zugang zur Altstadt und ein sicheres Fortbewegen für alle Menschen zu gewährleisten.
Besonders die durch Kopfsteinpflaster geprägte Beschaffenheit der Gehwege und Straßen in der Altstadt wurde als nicht ausreichend barrierefrei angeführt. Sowohl für Senior*innen mit Rollatoren und/oder Gehhilfen, Menschen in Rollstühlen sowie für Eltern mit Kinderwagen gestaltet sich der Zugang an einigen Stellen bisher noch problematisch.
Beschlusstext:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Maßnahmenplan zur Herstellung der Barrierefreiheit in der Teltower Altstadt vorzulegen. Der Senior*innenbeirat sowie das Teltower Inklusionsbüro der AWO sind von vornherein nach ihren Vorstellungen an der Erstellung des Maßnahmenplans zu beteiligen.
Folgende Punkte sollen durch den Maßnahmenplan abgedeckt werden:
angemessene Hilfestellungen für Menschen mit Seh-, Hör- und Gehbehinderung zur Überquerung von Straßen und örtlichen Orientierung,
Rollatoren-, Rollstuhl- und kinderwagenfreundliche Beschaffenheit der Gehwege,
ausreichend rollatoren-, rollstuhl- und kinderwagenfreundliche Straßenübergänge an erforderlichen Stellen,
Schaffung zusätzlicher Sitzmöglichkeiten.
Zusätzlich zu dem in der “Denkmalbereichssatzung Altstadt” definierten Areal soll der Bereich einschließlich der Jahnstraße und dem Mattauschpark ebenso einbezogen werden.
Ein erstes Ergebnis des Bearbeitungsstandes soll in der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2020 vorliegen.“
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss wird mit
28- Ja-Stimmen
0- Nein-Stimmen
2- Enthaltungen gefasst
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