Hier finden Sie Anträge und Anfragen, an denen ich federführend oder zumindest aktiv beteiligt war.
Mit dem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021 wurde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, Bebauungspläne im unbeplanten Innenbereich aufzustellen, wo speziell sozialer Wohnungsraum geschaffen werden soll (siehe neu geschaffener § 9, Abs. 2d. BauGB). Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB kommen für die Aufstellung derartiger Bebauungspläne (nach § 9 Abs. 2d BauGB) infrage?
2. Inwieweit befindet sich die Stadtverwaltung in Gesprächen mit Investoren zu Bebauungsplänen zur Wohnraumversorgung nach § 9 Abs. 2d BauGB?
3. Inwiefern beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Möglichkeiten des § 9 Abs. 2d BauGB zu nutzen, auch wenn noch keine Gespräche mit Investoren stattgefunden haben sollten?
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