Hier finden Sie Anträge und Anfragen, an denen ich federführend oder zumindest aktiv beteiligt war.
(1) §7 c) (wird neu eingefügt)
Hunden, die aus Tierheimen des Landes Brandenburg übernommen wurden. Diese Steuerbefreiung ist befristet auf einen Zeitraum von zwei Jahren.
-> angenommen
(2) §7 e) (wird neu eingefügt)
Einem Hund, solange und soweit der/die Halter*in im Zeitpunkt der Antragstellung Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII oder Renten nach dem Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Sozialgesetzbuches VI bezieht.
--> abgelehnt
§8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Für Hunde, die von Personen gehalten werden, die Leistungen nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Sozialgesetzbuches II und dem dritten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII sowie durch solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag für den ersten gehaltenen Hund um 50 v.H. ermäßigt.
--> abgelehnt
(3) §9 Absatz 6 (wird neu eingefügt)
Die Stadt Teltow informiert die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Art und Weise über die Möglichkeit, Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen nach §§ 7 und 8 zu beantragen.
-->zurückgezogen
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