Hier finden Sie Anträge und Anfragen, an denen ich federführend oder zumindest aktiv beteiligt war.
Am 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten, die zuvor vom brandenburgischen Landtag beschlossen wurde. Neu in der nun gültigen Fassung ist u.a. die Abschaffung der Rasseliste sowie die Einführung einer Kennzeichnungspflicht durch Mikrochips. Hieraus ergibt sich ggf. die Notwendigkeit, die Hundesteuersatzung der Stadt Teltow an die neuen Gegebenheiten anzupassen, was hiermit erfragt werden soll.
Fragen:
1. Ergibt sich durch die Änderung der brandenburgischen Hundehalterverordnung die Notwendigkeit, die Teltower Hundesteuersatzung anzupassen? Wenn ja, welche Paragraphen sind betroffen?
2. Plant die Stadtverwaltung bei einer möglichen Anpassung der Satzung auch die Änderung nicht betroffener Abschnitte? Wenn ja, welche Paragraphen sollen angepasst werden?
3. Bislang musste in Teltow für einen sog. gefährlichen Hund im Sinne des § 4 Abs. 2 und 3 eine knapp 10-mal höhere Hundesteuer entrichtet werden, als bei sog. nicht-gefährlichen Hunden. Diese Hunde werden nun nicht mehr automatisch aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft. Wie wird sichergestellt, dass betroffene Hundehalterinnen und Hundehalter nun den normalen Steuersatz nach § 5 Abs. 1 lit. a, b, c bezahlen? Wie viele der angemeldeten Hunde in Teltow werden durch die neue Regelung nicht mehr automatisch als gefährlich betrachtet?
4. Im November 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, Hunde aus brandenburgischen Tierheimen für eine Dauer von zwei Jahren von der Hundesteuer zu befreien. In wie vielen Fällen wurde von dieser spezifischen Steuerbefreiung Gebrauch gemacht?
5. Gedenkt die Stadtverwaltung, auch das Merkblatt zur Anmeldung von Hunden in Teltow zu überarbeiten (Quelle: https://rathaus.teltow.de/fileadmin/civserv/ 12069616/forms/Merkblatt-Hundeanmeldung_01.pdf)? Falls ja, wird auf dem neuen Merkblatt auch auf die Möglichkeit von Steuerermäßigungen und –befreiungen hingewiesen?
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